allgemeine GEschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für den Erwerb und die Nutzung von Tickets sowie für den Zutritt zu und den Aufenthalt bei Veranstaltungen von hausgemacht – feministischer Kulturverein für Körperakzeptanz, Konsens und Selbstbestimmung ("Veranstalter").

Ergänzend gelten die jeweilige Veranstaltungsbeschreibung, Hausordnung sowie kommunizierte Sicherheits-, Awareness- und SafeR-Space-Regeln.

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§ 2 Ticketkauf

Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Ticketbestellung durch den Veranstalter bzw. das eingesetzte Ticketsystem zustande. Der Ticketkauf ist verbindlich.
Für Tickets zu Veranstaltungen mit festem Termin besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Eine Rückgabe oder Erstattung wegen Nichtteilnahme ist ausgeschlossen. Stornierungen durch den Veranstalter richten sich nach § 3.

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§ 3 Absage, Verschiebung und Stornierung von Tickets

3.1 Absage oder Verschiebung der Veranstaltung
Wird die Veranstaltung vollständig abgesagt, wird der vom Veranstalter vereinnahmte Ticketpreis rückerstattet. Bei einer wesentlichen Verschiebung gelten die gesetzlichen Rechte der TicketkäuferInnen. Für höhere Gewalt gilt ergänzend § 13, für Programmänderungen § 14.

‍3.2 Individuelle Stornierung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann ein Ticket bis zum Einlass aus berechtigten Gründen stornieren. Dazu zählen insbesondere Gründe nach §§ 4, 5, 7–10, 12, 15 und 16 sowie Haus- oder Veranstaltungsverbote, Ticketmissbrauch, falsche Angaben oder behördliche, sicherheitsbezogene bzw. kapazitätsbedingte Erfordernisse.

Liegt der Grund in der Person bzw. ihrem Verhalten oder in der Nichterfüllung einer Einlassvoraussetzung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Andernfalls wird der vom Veranstalter vereinnahmte Ticketpreis rückerstattet. Für weitergehende Ansprüche gelten §§ 6 und 13.

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§ 4 Namensgebundene Tickets und Ausweispflicht

Tickets sind personalisiert, nicht übertragbar und ausschließlich von der auf dem Ticket genannten Person nutzbar. Weitergabe, Weiterverkauf und Namensänderung sind untersagt. Beim Einlass ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis im physischen Original vorzulegen. Akzeptiert werden insbesondere Reisepass, Personalausweis, Führerschein oder Aufenthaltstitel.

‍Digitale Ausweise bzw. eAusweise, Fotos, Screenshots, Scans, Fotokopien sowie ausgedruckte oder sonstige Kopien werden nicht akzeptiert. Ohne akzeptierten Original-Lichtbildausweis wird kein Zutritt gewährt. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

 

§ 5 Zutrittsverweigerung und Ausschluss

Bei Verstößen gegen diese AGB, die Hausordnung oder die Veranstaltungsregeln sowie bei einem Ausschlussgrund nach §§ 10 oder 12 kann der Zutritt verweigert oder die Person ohne vorherige Verwarnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Liegt der Grund in der Person bzw. ihrem Verhalten, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Eine Sperre für zukünftige Veranstaltungen kann gemäß § 10 ausgesprochen werden.

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§ 6 Haftung  

Für die Haftung des Veranstalters gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Haftungsbeschränkungen gelten nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind. Ansprüche wegen schuldhaft verursachter Personenschäden sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und sonstige zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
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ür mitgebrachte Gegenstände haftet der Veranstalter nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen; eine besondere Verwahrungspflicht entsteht durch den Veranstaltungsbesuch nicht.

 

§ 7 Einlass- und Sicherheitskontrollen

Beim Einlass werden Identität und Alter gemäß § 4 kontrolliert. Zusätzlich können Taschen- und angemessene Sicherheitskontrollen durchgeführt werden. Wer eine zulässige Sicherheitskontrolle verweigert oder die Ausweispflicht nach § 4 nicht erfüllt, erhält keinen Zutritt. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

 

§8 Dresscode

Ein in der Veranstaltungsbeschreibung kommunizierter Dresscode ist verpflichtend. Bei Nichteinhaltung kann der Zutritt verweigert werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

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§ 9 Altersbeschränkung

Der Zutritt ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Der Alters- und Identitätsnachweis erfolgt gemäß § 4. Kann der erforderliche Nachweis nicht erbracht werden, wird kein Zutritt gewährt und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Falsche Angaben oder Täuschungsversuche können Maßnahmen nach § 10 zur Folge haben.

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§ 10 Hausrecht und Einlassentscheidung

Der Veranstalter übt das Hausrecht aus und entscheidet über Einlass, Verbleib, Ausschluss und Sperren für zukünftige Veranstaltungen. Ein gültiges Ticket garantiert keinen Zutritt, wenn ein Ausschlussgrund nach diesen AGB oder ein berechtigter Sicherheits-, Awareness- oder SafeR-Space-Grund vorliegt.

Die Entscheidung kann auf eigenen Wahrnehmungen sowie auf glaubhaften Meldungen betroffener Personen, ZeugInnen, anderer VeranstalterInnen, Locations oder Awareness-/Security-Strukturen beruhen. Dabei können auch Vorfälle bei anderen Veranstaltungen berücksichtigt werden. Eine strafrechtliche Verurteilung oder behördliche Feststellung ist nicht Voraussetzung. Zum Schutz betroffener oder meldender Personen können deren Identität und vertrauliche Einzelheiten der Meldung vertraulich behandelt werden. Für Rückerstattungen gilt § 5 bzw. § 3.2.

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§ 11 Zeitgebundene Tickets & One-Way-Regel

Tickets mit festgelegtem Timeslot sind nur innerhalb des gebuchten Zeitfensters gültig, sofern nichts anderes kommuniziert wird. Verspätetes Erscheinen kann zum Verlust des Zutrittsrechts führen; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
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Der Einlass ist spätestens bis zum Ende des letzten kommunizierten Timeslots möglich.

‍Sofern nicht ausdrücklich anders angekündigt, gilt die One-Way-Regel: Sobald eine Person den Sicherheitsbereich bzw. die Eingangsabsperrung nach außen verlassen hat, besteht kein Anspruch auf Wiedereinlass.

 

§12 Sexpositivität und safeR Spaces  

Die Veranstaltungen verfolgen ein sexpositives, konsensorientiertes und diskriminierungskritisches SafeR-Space-Konzept. Respekt vor Grenzen, Konsens und den Awareness-Regeln ist verpflichtend.
Unerwünschte sexualisierte Handlungen, Belästigung, Diskriminierung, Bedrohung, Gewalt, bewusstes Überschreiten von Grenzen oder andere erhebliche Verstöße können Maßnahmen nach § 10 auslösen – auch ohne vorherige Verwarnung.
Für die Beurteilung gemeldeter oder früherer Vorfälle gilt § 10.
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§ 13 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt oder vergleichbaren, vom Veranstalter nicht beherrschbaren Ereignissen kann die Veranstaltung abgesagt, unterbrochen, verschoben oder organisatorisch angepasst werden. Für Absage oder Verschiebung und eine allfällige Rückerstattung gilt § 3; für Programmänderungen § 14. Kurzzeitige Unterbrechungen oder einzelne organisatorische Einschränkungen begründen für sich allein keinen Rückerstattungsanspruch. Für darüber hinausgehende Schadenersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche gilt ausschließlich § 6.

 

§ 14 Programmänderungen

Der Veranstalter kann Programm, Ablauf oder teilnehmende KünstlerInnen kurzfristig ändern.
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Änderungen einzelner Programmpunkte oder KünstlerInnen begründen keinen Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückerstattung, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt. Im Übrigen gilt § 3.

 

§ 15 Bild- und Tonaufnahmen

Das Fotografieren, Filmen und Aufnehmen von Audio ist auf der Veranstaltung sowie in und aus der Warteschlange heraus strengstens untersagt. TicketinhaberInnen haben dafür zu sorgen, dass sämtliche Kameras ihrer Mobiltelefone bereits vor dem Anstellen in der Warteschlange vollständig und blickdicht abgeklebt sind. Der Veranstalter kann im Eingangsbereich bzw. beim Einlass geeignete Sticker zur Verfügung stellen; die Verantwortung für das ordnungsgemäße Abkleben bleibt bei den TicketinhaberInnen.

Das Mitbringen von Geräten, die verdeckte oder freihändige Bild- oder Tonaufnahmen ermöglichen, insbesondere Spy Cameras, Kamera-/Smart Glasses sowie VR-/AR-Brillen mit Aufnahmefunktion, ist untersagt. Bei Verstoß können Maßnahmen nach § 10 erfolgen; insbesondere Zutrittsverweigerung, sofortiger Ausschluss und Sperre für zukünftige Veranstaltungen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Unerlaubte oder strafrechtlich relevante Aufnahmen können zur Anzeige gebracht und rechtlich verfolgt werden; die Löschung unerlaubter Aufnahmen kann verlangt werden.

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§ 16 Verbotene Gegenstände

Das Mitführen von Waffen, gefährlichen Gegenständen, illegalen Substanzen sowie sonstigen ausdrücklich untersagten Gegenständen ist verboten.
Bei Verstoß können Maßnahmen nach § 10 erfolgen. Gegenstände dürfen nur im rechtlich zulässigen Rahmen verwahrt oder zuständigen Stellen übergeben werden.

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§ 17 Schadenersatz durch Bersucherinnen

BesucherInnen haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie schuldhaft an der Veranstaltungsstätte, am Eigentum des Veranstalters, von Mitwirkenden oder Dritten verursachen.

 

§ 18 DrittanbieterInnen-Dienstleistungen

Werden Leistungen erkennbar von rechtlich selbständigen DrittanbieterInnen in eigenem Namen erbracht, ist die jeweilige AnbieterIn VertragspartnerIn für diese Leistung. Reklamationen sind direkt an diese zu richten.

 

§ 19 Datenschutz

ie Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insbesondere DSGVO und DSG, sowie nach der jeweils veröffentlichten Datenschutzerklärung des Veranstalters. Daten können bei entsprechender Rechtsgrundlage insbesondere für Ticketabwicklung, Einlasskontrolle, Kommunikation, Sicherheit, Vorfallsdokumentation und die Verwaltung von Haus- oder Veranstaltungsverboten verarbeitet werden.

 

§ 20 Fundsachen

Fundsachen sind nach Möglichkeit bei der Veranstaltungsstätte bzw. der dafür bekannt gegebenen Stelle abzugeben oder zu melden. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände haftet der Veranstalter nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

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§ 21 Salvatorische Klausel  

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht, soweit nicht ausnahmsweise der Gesamtvertrag betroffen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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Stand 1.10.2026

 

22. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.

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